Wissenswertes
Noten und Urheberrechte
Inwieweit man als Einzelperson oder Verein Noten zu privaten bzw. vereinsinternen Zwecken kopieren darf, beispielsweise um individuelle Markierungen oder Anmerkungen zwecks effizienter Übung der Musikstücke auf dem Notenpapier niederzuschreiben, darüber mag es aufgrund der Formulierung der gesetzlichen Regelungen im Urheberrechtsgesetz unter juristischen Laien im Einzellfall möglicherweise Unklarheiten oder gegensätzliche Auffassungen geben.
Deshalb ist es ratsam diesbezglich wie auch zu allen anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht stets bei dem entsprechenden Rechteinhaber (Notenverlage, Komponisten, etc.) direkt nachzufragen oder ggf. sich auch mit der VG-Musikedition (www.vg-musikedition.de) in Verbindung zu setzen.
Erwähnt sei in diesem Zusammenhang, dass es erfreulicherweise bereits Notenverlage gibt (z.B. www.accordionist.net), die Noten primär als PDF-Dateien elektronisch versenden, die sich der rechtmäßige Empfänger für den eigenen Gebrauch beliebig oft ausdrucken und individuell beschreiben, aber nicht weitergeben darf.
Noten und Urheberrecht
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrecht
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf
VG-Musikedition
http://www.vg-musikedition.de
www.accordionist.net
http://www.accordionist.net